Für 2022 sind keine generellen Lohnerhöhungen vorgesehen. Bild Pixabay
Die vertragslose Übergangszeit 2021 im Schreinergewerbe wirkt sich auch auf die Löhne im Jahr 2022 aus. Da aktuell noch kein GAV in Kraft ist, haben auch keine Lohnverhandlungen stattgefunden. Deshalb sind für 2022 keine generellen Lohnerhöhungen vorgesehen.
Da sich die Schreinerbranche 2021 in einem vertragslosen GAV-Zustand befindet, sind auch die Verhandlungen betreffend Löhne 2022 mit den Gewerkschaften Unia und Syna ausgeblieben. Die Betriebe können nach eigenem Ermessen über generelle oder individuelle Lohnerhöhungen entscheiden. Zur Erinnerung: Die zuletzt ausgehandelte Lohnerhöhung von 1.5% (0.75% generell und 0.75% individuell) wurden per 01.05.2020 vom Bundesrat für alle dem GAV unterstellten Betriebe für allgemeinverbindlich erklärt. Auf eine Lohnverhandlungsrunde für die Löhne 2021 haben die Sozialpartner – im Hinblick auf die Erhöhung im Jahr 2020 – bereits Ende 2019 verzichtet. Individuelle Lohnerhöhungen wurden den Betrieben auch damals freigestellt.