Löhne 2021: Keine Anpassungen für die Schreiner. Bild: VSSM
Nach der Erhöhung 2020 haben die Sozialpartner auf eine Verhandlungsrunde verzichtet. Die Löhne im Schreinergewerbe bleiben somit 2021 unverändert. Individuelle Anpassungen sind den Betrieben freigestellt.
Ende 2019 haben sich die Sozialpartner des Schreinergewerbes (Unia, Syna und VSSM) hinsichtlich der Löhne 2020 auf eine Lohnerhöhung von 1,5 % geeinigt. Der Bundesrat hat die Zusatzvereinbarung zum GAV Schreinergewerbe betreffend Löhne 2020 per 1. Mai 2020 für allgemeinverbindlich erklärt. Die Bruttolöhne wurden je zur Hälfte generell und individuell erhöht. Somit erhielt jede Schreinerin und jeder Schreiner im Minimum 0,75% mehr Lohn.
Keine Verhandlungen
Auf eine Lohnverhandlungsrunde für die Löhne 2021 haben die Sozialpartner – im Hinblick auf diese Vereinbarung – bereits Ende 2019 verzichtet. Die Löhne 2021 aller dem GAV Schreinergewerbe unterstellten Betriebe verbleiben somit 2021 unverändert. Individuelle Lohnerhöhungen sind den Betrieben freigestellt.