Was bedeutet das neue Datenschutzgesetz für die Unternehmen in der Schreinerbranche? Der VSSM hat eine Checkliste mit den wichtigsten Punkten zusammengestellt.
Am 1. September 2023 treten das revidierte Datenschutzgesetz (DSG) und die dazugehörigen Vorordnungen in Kraft. Die Auswirkungen auf die einzelnen Unternehmen sind sehr unterschiedlich, je nach Art und Weise des Geschäftsmodells. Die Betriebe der Schreinerbranche sind insbesondere im Bereich der eigenen Mitarbeitenden-Daten betroffen.
Personen müssen über Daten Bescheid wissen
Es ist sicherzustellen, dass betroffenen Person bekannt ist, dass und zu welchem Zweck deren Daten erhoben und/oder bearbeitet werden. Die Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie dies für den jeweiligen Zweck notwendig ist. Im Grundsatz ist verlangt, dass zum Schutz der Daten technische sowie organisatorische Massnahmen zu treffen sind.
Das heisst, dass der Kreis der zugriffsberechtigen Personen definiert und über die Anforderungen im Umgang mit den Daten instruiert sind. Zudem sind die Daten angemessen und vor Drittzugriffen zu schützen. Neu können auch Bussen ausgesprochen werden.
Eine Checkliste gibt es im Mitgliederbereich (Login nötig).
Weitere Informationen sind beim Schweizerischen Gewerbeverband zu finden.