Die Brandschutzvorschriften 2015 der VKF sind schweizweit gültig und stellen die gesetzliche Grundlage für die Ausführung des Brandschutzes in Gebäuden dar.
Schreinerspezifische Anwendungen wie Brandschutz- Fluchtwegtüren, Steigschacht- und Elektrofronten, Materialisierung in Flucht- und Rettungswegen erfordern oft Spezialkenntnisse. Dazu stehen Ihnen unsere Fachspezialisten gerne mit Rat und Tat zur Seite.
VSSM-Fachdokumentation «Brandschutz für den Schreiner» v2023
Der Ordner zu den aktuellen Brandschutzvorschriften, branchenspezifisch und in «Schreinerdeutsch» – darf in keiner Schreinerei fehlen!
plusKennzeichnungsschilder
Bestellformular für Kennzeichnungsschilder. Nur für Hersteller mit gültigem VSSM-Lizenzvertrag.
plusBeurteilung «T 30-Türen ohne Prüfnachweis»
Beurteilung älterer Türen ohne Kennzeichnungsschild: Unsere Fachexperten beurteilen Ihre Türen vor Ort und erstellen Ihnen eine fachtechnische Stellungnahme für «T 30-Türen ohne Prüfnachweis» für die Brandschutzbehörde.
plusWeiterführende Informationen
Links zum Brandschutzregister und den Brandschutzvorschriften der VKF, Adresslisten der Kantonalen Brandschutzbehörden und VSSM-Lizenznehmer und vieles mehr finden Sie hier.
plusBrandschutzausbildungen
Der Schreiner ist oftmals die erste Anlaufstelle beim Brandschutz. Eine Chance für diejenigen, die über eine entsprechende Ausbildung verfügen! Alle Kurse und Lehrgänge auf einen Blick.
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